Trinkwasserzone W II
Die engere Schutzzone
- Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Wurmeier)
- Kriterium der 50-Tage-Linie (50 Tage Fließzeit bis zum Brunnen)

Einschränkungen in Zone W II
Einschränkungen, da u.a. folgende Handlungen verboten sind:
- keine Bautätigkeit
- keine Bohrarbeiten – außer bis 1m zur Bodenerkundung
- Erdaufschlüsse nur für Land- und Forstwirtschaft
- kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wegebau (Feld-/Waldweg & Privatweg) nur mit breitflächiger Versickerung
- keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- lediglich bedarfsgerechte Mineraldüngung möglich
- keine Beweidung erlaubt
Wichtig: Es gilt der Bestandsschutz bei baulichen Anlagen!