Trinkwasserzone W III A / B
Die weitere Schutzzone
- Schutz vor weit reichenden Beeinträchtigungen
- insbesondere Schutz vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen

Einschränkungen in Zone W III A
Einschränkungen, da folgende Handlungen verboten sind:
- keine Ausweisung neuer Baugebiete
- Bautätigkeit nur inkl. Kanalanschluss und Gründungssohle mind. 2 m über höchstem Grundwasserstand, nur flächenhafte Versickerung
- Druck- und Sichtprüfung bei Abwasserleitungen
- Wiederauffüllung von Baugruben nur mit ursprünglichem Material
- keine Bohrarbeiten außer bis 1 m zur Bodenerkundung
- keine Grundwasserwärmepumpe und Erdsonden möglich
- nur Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl) bei doppelwandiger Ausführung und Leckageerkennung
- Ausbau von klassifizierten Straßen gemäß "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten" (RiSt-Wag)
- keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzt werden
- lediglich bedarfsgerechte Düngung gemäß Düngeverordnung möglich
- extensive Landwirtschaft, möglicher Finanzausgleich durch Zweckverband
- Erdaufschlüsse nur für Land- und Forstwirtschaft