Trinkwasserzone W III A / B

Die weitere Schutzzone

  • Schutz vor weit reichenden Beeinträchtigungen
  • insbesondere Schutz vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen

Einschränkungen in Zone W III A

Einschränkungen, da folgende Handlungen verboten sind:

  • keine Ausweisung neuer Baugebiete
  • Bautätigkeit nur inkl. Kanalanschluss und Gründungssohle mind. 2 m über höchstem Grundwasserstand, nur flächenhafte Versickerung
  • Druck- und Sichtprüfung bei Abwasserleitungen
  • Wiederauffüllung von Baugruben nur mit ursprünglichem Material
  • keine Bohrarbeiten außer bis 1 m zur Bodenerkundung
  • keine Grundwasserwärmepumpe und Erdsonden möglich
  • nur Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl) bei doppelwandiger Ausführung und Leckageerkennung
  • Ausbau von klassifizierten Straßen gemäß "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten" (RiSt-Wag)
  • keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzt werden
  • lediglich bedarfsgerechte Düngung gemäß Düngeverordnung möglich
  • extensive Landwirtschaft, möglicher Finanzausgleich durch Zweckverband
  • Erdaufschlüsse nur für Land- und Forstwirtschaft