Trinkwasserschutz = Umweltschutz
Grundwasser ist allgemein von Natur aus frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Zum Wohl der Allgemeinheit muss das Grundwasser flächendeckend und dauerhaft vor Verunreinigungen geschützt werden.
Folgende Zwecke verfolgen wir:
- Fernhaltung gesundheitsgefährdender Stoffe und Organismen
- Fernhaltung von giftigen Stoffen und Organismen, die die Beschaffenheit des Wassers beeinträchtigen können
- Verhinderung nachhaltiger Temperaturveränderungen des Grundwassers
- Nachhaltiger Schutz des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung künftiger Generationen
Das bestehende Trinkwasserschutzgebiet
Das seit 1990 ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiet entspricht nicht mehr den aktuell gültigen Bemessungsgrundlagen und ist zu klein.
- Mit den Brunnen im Bergl Wald werden derzeit ca. 45.000 Einwohner versorgt
- Künftig werden jährlich ca. 3,5 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen
- 3 Flachbrunnen liefern quartäres Grundwasser (1. Grundwasserstockwerk)
- 6 Tiefbrunnen liefern tertiäres Grundwasser (2. Grundwasserstockwerk)
Bemessungsgrundlagen
- DVGW Regelwerk: Technische Regel Arbeitsblatt W 101 – Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Merkblatt Nr. 1.2/7: Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung – Teil 1: Wasserschutzgebiete als Bereiche besonderer Vorsorge – Aufgaben, Bemessung und Festsetzung