Trinkwasserschutz = Umweltschutz

Grundwasser ist allgemein von Natur aus frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Zum Wohl der Allgemeinheit muss das Grundwasser flächendeckend und dauerhaft vor Verunreinigungen geschützt werden. 

Folgende Zwecke verfolgen wir: 

  • Fernhaltung gesundheitsgefährdender Stoffe und Organismen
  • Fernhaltung von giftigen Stoffen und Organismen, die die Beschaffenheit des Wassers beeinträchtigen können
  • Verhinderung nachhaltiger Temperaturveränderungen des Grundwassers
  • Nachhaltiger Schutz des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung künftiger Generationen

Lage der Brunnen im Bergl Wald


Das bestehende Trinkwasserschutzgebiet

Das seit 1990 ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiet entspricht nicht mehr den aktuell gültigen Bemessungsgrundlagen und ist zu klein.

  • Mit den Brunnen im Bergl Wald werden derzeit ca. 45.000 Einwohner versorgt
  • Künftig werden jährlich ca. 3,5 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen
  • 3 Flachbrunnen liefern quartäres Grundwasser (1. Grundwasserstockwerk)
  • 6 Tiefbrunnen liefern tertiäres Grundwasser (2. Grundwasserstockwerk)

Bemessungsgrundlagen

  • DVGW Regelwerk: Technische Regel Arbeitsblatt W 101 – Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Merkblatt Nr. 1.2/7: Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung – Teil 1: Wasserschutzgebiete als Bereiche besonderer Vorsorge – Aufgaben, Bemessung und Festsetzung