Trinkwasserschutz = Umweltschutz

Grundwasser ist allgemein von Natur aus frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Zum Wohl der Allgemeinheit muss das Grundwasser flächendeckend und dauerhaft vor Verunreinigungen geschützt werden. 

Folgende Zwecke verfolgen wir: 

  • Fernhaltung gesundheitsgefährdender Stoffe und Organismen
  • Fernhaltung von giftigen Stoffen und Organismen, die die Beschaffenheit des Wassers beeinträchtigen können
  • Verhinderung nachhaltiger Temperaturveränderungen des Grundwassers
  • Nachhaltiger Schutz des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung künftiger Generationen

Das bestehende Trinkwasserschutzgebiet

Das seit 1990 ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiet entspricht nicht mehr den aktuell gültigen Bemessungsgrundlagen und ist zu klein.

  • Mit den Brunnen im Bergl Wald werden derzeit ca. 45.000 Einwohner versorgt
  • Künftig werden jährlich ca. 3,5 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen
  • 3 Flachbrunnen liefern quartäres Grundwasser (1. Grundwasserstockwerk)
  • 6 Tiefbrunnen liefern tertiäres Grundwasser (2. Grundwasserstockwerk)

Bemessungsgrundlagen

  • DVGW Regelwerk: Technische Regel Arbeitsblatt W 101 – Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt: Merkblatt Nr. 1.2/7: Wasserschutzgebiete für die öffentliche Wasserversorgung – Teil 1: Wasserschutzgebiete als Bereiche besonderer Vorsorge – Aufgaben, Bemessung und Festsetzung