Schutzgebietsvorschlag
- weiträumige Fläche bis in die Stadt München hinein werden für den Grundwasserschutz benötigt
- Nutzungseinschränkungen sind aufgrund von Gefährdungspotenzialen notwendig
- Es werden Nutzungskonflikte entstehen
Da die Förderung aus Tiefenwasser und oberflächennahem Grundwasser kombiniert erfolgt, werden für Tiefbrunnen und Flachbrunnen unterschiedlich große Schutzzonen definiert.
Trinkwasserschutzgebiet
Die Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet besteht aus:
- Schutzgebietsplan 1:5000, Grundstücksgenau
mit Schutzgebietsgrenzen entlang von Flurgrenzen, Straßen, Wegen und markanten Geländepunkten - Katalog über Verbote und beschränkt zulässige Handlungen (zum Katalog § 3)
- zu den Schutzzonen WI WII WIIIA WIIIB