Wie wir vorgehen
Unsere Vorgehensweise zur Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes
- Sachverständigenbüro erstellt Einzugsgebietsermittlung und Schutzgebietsvorschlag
- Prüfung durch die Behörden: LRA, WWA, Amt für Landwirtschaft, Forst, Naturschutzbehörde
- Anhörung der Betroffenen und Abwägung der Betroffenheit durch amtliche Sachverständige
- LRA erlässt Schutzgebiet per Verordnung
Ausarbeitung des Vorschlages für das Trinkwasserschutzgebiet
Für die Ausweisung wesentliche Grundlagen:
- Ermittlung der Grundwasserfließrichtung, um die Längsausrichtung des Schutzgebietes festlegen zu können
- Berechnung der Grundwasserfließgeschwindigkeit, um die erforderliche Länge des Schutzgebietes zu ermitteln
- Berechnung der Absenktrichter der Brunnen bei der Förderung, um die erforderliche Breite des Schutzgebietes zu ermitteln
Erforderliche hydrologische Parameter
- Durchlässigkeitsbeiwert und
- Porosität des Grundwasserleiters
- Fließgeschwindigkeit
- Reichweite der Entnahme
- 50-Tage-Linie (Grenze W II zu W III)
- Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung