Wie wir vorgehen

Unsere Vorgehensweise zur Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes

  1.  Sachverständigenbüro erstellt Einzugsgebietsermittlung und Schutzgebietsvorschlag
  2. Prüfung durch die Behörden: LRA, WWA, Amt für Landwirtschaft, Forst, Naturschutzbehörde
  3. Anhörung der Betroffenen und Abwägung der Betroffenheit durch amtliche Sachverständige
  4. LRA erlässt Schutzgebiet per Verordnung

Ausarbeitung des Vorschlages für das Trinkwasserschutzgebiet

Für die Ausweisung wesentliche Grundlagen:

  • Ermittlung der Grundwasserfließrichtung, um die Längsausrichtung des Schutzgebietes festlegen zu können
  • Berechnung der Grundwasserfließgeschwindigkeit, um die erforderliche Länge des Schutzgebietes zu ermitteln
  • Berechnung der Absenktrichter der Brunnen bei der Förderung, um die erforderliche Breite des Schutzgebietes zu ermitteln

Erforderliche hydrologische Parameter

  • Durchlässigkeitsbeiwert und
  • Porosität des Grundwasserleiters
  • Fließgeschwindigkeit
  • Reichweite der Entnahme
  • 50-Tage-Linie (Grenze W II zu W III)
  • Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung

Grundwassergleichenplan zur Ermittlung der Grundwasserfließrichtung


Ermittlung des Absenkungsbereichs der Brunnen aus Pumpversuchen


Ermittlung des Einzugsgebietes